Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze sind Außenstart- und -landeerlaubnisse erforderlich.
  • Beschreibung

    Als Außenstart und Außenlandung bezeichnet man Starts und Landungen von Luftfahrzeugen

    • außerhalb der dafür zugelassenen Flugplätze,
    • außerhalb der festgelegten Start- und Landebahnen eines Flugplatzes,
    • außerhalb der Betriebsstunden eines Flugplatzes oder
    • innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für einen Flugplatz

    Außenstarts und Außenlandungen bedürfen einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Das zuständige Luftamt kann diese Erlaubnisse für Starts und Landungen in Bayern erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
     
    Eine Erlaubnis für eine Außenlandung ist nicht erforderlich, wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeuges nicht vorausbestimmbar ist (z. B. Segelflugzeuge oder Ballone) oder wenn die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist (z. B. Rettungshubschrauber).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg

    In der Zeit vom 1. Juni bis 15. Oktober werden Starts und Landungen für Hubschrauberrundflüge in Fremdenverkehrsgebieten (im Zuständigkeitsbereich Luftamt Südbayern) generell nicht zugelassen.

  • Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere

    • sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
    • Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen sind,
    • ein angemessener Schutz vor Fluglärm berücksichtigt ist und
    • ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft sichergestellt ist.

    Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.     

  • Fristen

    Mindestens 1 Woche vorher
  • Formulare

  • Online Verfahren

    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg
  • Kosten

    Erlaubnis: 30,00 bis 500,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand

  • Rechtsgrundlagen