Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen.
Beschreibung
Zweck
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden.
Gegenstand
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.
Zuwendungsempfänger
- Kommunen
- Rechtsfähige Vereine
- Rechtsfähige Verbände
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.
Art und Höhe
Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.
Voraussetzungen
Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:
- Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
- Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
- Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.
Fristen
keineOnline Verfahren
Kosten
keineRechtsgrundlagen
Weiterführende Links