Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
Kurzbeschreibung
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.
Beschreibung
Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.
Voraussetzungen
Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.
Fristen
Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin
Online Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergKosten
Gebühren: 20 bis 1.000 EUR
Rechtsgrundlagen