Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

  • Kurzbeschreibung

    Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
  • Beschreibung

    Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

    Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

  • Rechtsgrundlagen


Zuständige Abteilungen