Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

  • Kurzbeschreibung

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

  • Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.


Zuständige Abteilungen