Stationäre Wohnplätze für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.
  • Beschreibung

    Zweck

    Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.

    Gegenstand

    Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Einrichtungsträger von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Gesamtkosten).

    Art und Höhe

    Die staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg

    Bitte beachten Sie bei der Regierung von Schwaben folgende Zuständigkeiten:

    Für die fachliche Beratung ist das Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend Ihr Ansprechpartner.

    Für die Beantragung der Fördermittel und den weiteren Verfahrensablauf ist das Sachgebiet 35 - Wohnungswesen Ihr Ansprechpartner.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein langfristiger Bedarf an Wohnplätzen nachgewiesen werden kann und eine fachliche Konzeption vorliegt, die den Zielen der Inklusion Rechnung trägt.
    Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

  • Fristen

    Die Projekte sind in der Regel bis zum 15. März eines jeden Jahres von der Bewilligungsstelle an die Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Wohnen, Bau und Verkehr zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm anzumelden. Die Unterlagen müssen daher rechtzeitig vorher bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

  • Formulare

  • Kosten

    Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links