Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
Kurzbeschreibung
Die Einstellung und Beauftragung von bestimmten Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen) muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Beschreibung
Die Einstellung von tariflichen Lehrkräften auf Arbeitsvertrag, der Abschluss von Abstellungsverträgen für kirchliche Religionslehrkräfte und die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen/Berufsoberschulen, Studienkollegs und Heimschulen) muss beantragt werden.
Der Freistaat Bayern beschäftigt an den staatlichen Schulen auch tarifliche Lehrkräfte, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, nebenamtliche Lehrkräfte und kirchliche Religionslehrkräfte. Überwiegend handelt es sich um Vertretungskräfte, deren Einsatz Unterrichtsausfälle verhindert. Im Bereich der beruflichen Schulen werden darüber hinaus zahlreiche Meister und Techniker für die Abdeckung des fachpraktischen Unterrichts eingestellt.
Voraussetzungen
Die Einstellungen/Beauftragungen erfolgen bedarfsgerecht im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und Planstellen.Fristen
Die Einstellungs-/Änderungsanträge sollten von den Schulen bzw. Schulämtern möglichst frühzeitig gestellt werden, um die zeitgerechte Entgeltauszahlung und Vertragsausfertigung durch die Regierung sicherzustellen.
Formulare
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
- Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für nebenamtliche Lehrkräfte, kirchliche Religionslehrkräfte und tarifliche Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag
- Antrag von tariflichen Lehrkräften (Arbeitsvertrag) auf Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
- Auszahlung einer Abschlagszahlung für Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag
- Auszug aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) - Bestätigung der Aushändigung
- Beiblatt zur Gesonderten Vereinbarung
- Belehrung über die Dienstpflichten und wichtige Vorschriften für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Beschäftigte)
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue - VerftöD)
- Bestätigung für Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Beteiligung des örtlichen Personalrats vor Dienstantritt der Lehrkraft
- Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Einstellung und Beschäftigung
- Einsatz von tariflichen Lehrkräften mit weniger als der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit (unbefristete und längerfristige Arbeitsverträge)
- Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens
- Erklärung der Beschäftigten/des Beschäftigten - Persönliche Angaben
- Erklärung der/des Beschäftigten
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft/Betreuungskraft/Drittkraft
- Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
- Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist
- Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
- Niederschrift über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes
- Persönliche Angaben bei nahtloser Weiterbeschäftigung von Beschäftigten - Erklärung
- Protokoll über die Belehrung gemäß §§ 34, 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Unbefristete Einstellung - Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- Vereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz bei befristetem Arbeitsverhältnis
- Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) vor der beabsichtigten Einstellung von tariflichen Lehrkräften
- Zeugnisnotizen für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Änderungsmeldung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Formularcenter des Landesamtes für Finanzen
- Merkblatt für Tarifbeschäftigte, die an staatlichen Schulen im Rahmen eines Arbeitsvertrages bzw. nebenamtlich eingesetzt sind
- Merkblatt zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30 a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde für Aushilfskräfte und unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Nebenamtliche Lehrkräfte, kirchliche Religionslehrkräfte und tarifliche Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag - Einstellungsunterlagen
- Personalorganisation