Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
Kurzbeschreibung
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.
Beschreibung
Ab dem 01.01.2013 gelten für die Auswahl und die Bestellung zur/zum sog. "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in" die §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Danach müssen Sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn Sie sich um einen Bezirk bewerben wollen.
Die Ausschreibungen frei werdender Bezirke werden auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen veröffentlicht. Die Auswahl zwischen den Bewerbenden erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hierfür gilt ein bayernweit einheitliches Bewertungsformular (siehe "Formulare").
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die ausgeschriebenen Bezirke ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet ist.
Voraussetzungen
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfeger-handwerks besitzen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und die gesundheitliche Eignung inne haben. Bewerbende, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausübung der Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeisterin oder -meister erforderlich sind, verfügen.
Fristen
Die Einsendefrist eines ausgeschriebenen Bezirks ist in der Ausschreibung enthalten.
Formulare
- Anforderungen für die Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern - Anlage 3
- Bestätigung für ehrenamtlichen aktiven Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in - Anlage 5
- Bewertungsformular für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für einen Bezirk in Bayern - Anlage 1
- Erklärung zu den persönlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - Anlage 4
Online Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergKosten
Die Gebühr für die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
- §§ 9, 9a, 9b + 10 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
Weiterführende Links
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Mittelfranken
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Niederbayern
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Oberbayern
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Oberfranken
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Oberpfalz
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Schwaben
- Bezirksausschreibungen im Regierungsbezirk Unterfranken