Versicherungsberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Um gewerblich zu Versicherungen beraten zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Beschreibung

    Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

    Im schriftlichen Teil müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.

    Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.  

    Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.

    Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

    Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.

  • Voraussetzungen

    • Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
    • Möchten Sie aber von der praktischen Prüfung befreit werden, müssen die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen.
      • Entweder Sie verfügen über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder
      • Sie haben bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe bestanden.
  • Fristen

    Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

  • Online Verfahren

  • Kosten

    Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren je nachdem, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links