Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Beschreibung
Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.
Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
- Sachkunde
- Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland
Fristen
Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.
Online Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergKosten
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
Spezielle Hinweise für - Stadt FriedbergRegelverfahren für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO: 475 €Rechtsgrundlagen
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