Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

  • Beschreibung

    Als Honorar-Finanzanlagenberater/in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

    Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
    • Vermögensanlagen

    Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
    Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

  • Voraussetzungen

    • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrugs oder anderer Verbrechen verurteilt
    • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
    • Sie können die erforderliche Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung nachweisen
  • Fristen

    keine
  • Online Verfahren

  • Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg
    • Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang einer Kategorie): 475 €
    • Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang von zwei oder drei Kategorien): 535 €
    • Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO gemäß § 34h Absatz 1 Satz 5 GewO (bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO) (1) im Umfang einer Produktkategorie: 110 € (2) im Umfang von zwei oder drei Kategorien: 125 €
    • Erweiterung der Kategorie/-n nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34h GewO (Regelverfahren): 290 €
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links