Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.

  • Beschreibung

    Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

    • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
    • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung neu anschaffen müssen.
    • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
    • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

    In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.

    Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie Bürgergeld für einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Die einmalige Leistung muss zudem notwendig sein. Die Leistung ist dann ausschließlich für das Beantragte zu verwenden, also für

    • die Erstausstattung der Wohnung,
    • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
    • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen,
    • die Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
  • Fristen

    Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und/oder Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Online Verfahren

  • Kosten

    Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen. Wenn Sie kein Konto haben, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar). Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen allerdings Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Da die Höhe der Kosten für die Zahlungsanweisung variieren kann, informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Den Scheck können Sie sich in bar auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank. Die ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links