Ganztagsangebote; Beantragung einer Förderung für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

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  • Kurzbeschreibung

    Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung zusätzlicher rechtsanspruchserfüllender Plätze in Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter. 

  • Beschreibung

    Zweck 

    Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter in Bayern, um ein bedarfsgerechtes Angebot für diese Altersgruppe bereitstellen zu können. 

    Gegenstand 

    Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen (Neubau, Umbau, Erweiterung, General- und Teilsanierung sowie Erwerb einschließlich Umbau eines Gebäudes) zur Schaffung zusätzlicher Plätze für Kinder im Grundschulalter als ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Zusätzliche rechtsanspruchserfüllende Plätze in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten sind solche, die entweder neu entstehen oder Plätze, die erhalten bleiben und ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. 

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind

    • die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen,
    • die Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie
    • die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte),
    • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie
    • private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie
    • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

    Sofern eine Maßnahme von einem freigemeinnützigen oder sonstigen Träger (hierunter sind nicht Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen und private, als gemeinnützig anerkannte und öffentliche Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu verstehen) durchgeführt wird und sich die Kommune mit einem Zuschuss an den Bau- oder Erwerbskosten beteiligt, erhält die Kommune eine Zuwendung.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände beziehungsweise der kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen und der Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter Ersatzschulen sowie privater, gemeinnützig anerkannter oder öffentlicher Träger der Eingliederungshilfe sowie anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gewährt.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung.

    In Anknüpfung und Ergänzung zu den Grundförderungen nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige wird eine Pauschale pro zusätzlich geschaffenem, rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplatz gewährt. Die Höhe der Pro-Platz-Pauschale ist abhängig von der Angebotsform und beträgt:

    • bis zu 4.500 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen rechtsanspruchserfüllenden Platz in einem Angebot unter Schulaufsicht (offener/gebundener Ganztag oder Mittagsbetreuung) und in Kombieinrichtungen des Kooperativen Ganztags.
    • bis zu 6.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen rechtsanspruchserfüllenden Platz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Horte, Häuser für Kinder etc.) sowie in Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- oder Eingliederungshilfe.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg

    Bitte beachten Sie die jeweiligen Zuständigkeiten der Ansprechpartner:

    SG 13 für Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)
    SG 12 für Hort und öffentliche Schulen
    SG 44 für Privatschulen (private Grundschulen, Grundschulstufen von privaten Förderschulen)

    Richten Sie Ihr Anliegen somit entsprechend an das für Sie zuständige Sachgebiet. Weitere Informationen zu den Sachgebieten und Ansprechpartner finden Sie auch unter Förderung - Neue Förderung zum Ganztagsausbau

  • Voraussetzungen

    Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie unter Schulaufsicht, die den ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ein ganztägiges (das heißt werktäglich inklusive Unterrichtszeiten jeweils 8 Stunden) Bildungs- und Betreuungsangebot gemäß Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) erfüllen.

    Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder Plätze, die erhalten bleiben und ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden.

    Voraussetzung für eine Förderung ist eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Bauinvestition nach dem BayFAG, dem BaySchFG oder den Richtlinien für die Investitionsförderung von Einrichtungen der Erziehungshilfe und der Hilfe für behinderte Minderjährige.

    Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind.

  • Fristen

    Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

    Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind.

  • Formulare

  • Kosten

    keine
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links