Heimat.Engagiert; Beantragung einer Förderung

  • Kurzbeschreibung

    Mit dem Pilotförderprogramm "Heimat.Engagiert" sollen in ganz Bayern Vorhaben aus der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung von 2.000 EUR unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V..

  • Beschreibung

    Zweck und Gegenstand

    Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.

    Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

    Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. 

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für

    • Veranstaltungen,
    • Ausstellungen,
    • die Instandsetzung von Vereinsinventar,
    • die Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsinventar,
    • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
    • Wegweiser und Informationstafeln,
    • heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen.

    Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

    Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

    • Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
    • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.

    Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z. B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.

  • Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

    Im Rahmen des Pilotförderprogramms „Heimat.Engagiert“ ist der Begriff des außerkommunalen Bereichs so zu verstehen, dass kommunale Institutionen von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Antragssteller dürfen daher keine kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden einschließlich der Städte und kreisfreien Städte, Bezirke oder Landkreise) und keine Initiativen, Vereine oder sonstige juristische Personen, die unter kommunaler Trägerschaft stehen, sein. Die durch Kommunen bestellten Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger werden der kommunalen Trägerschaft zugeordnet und sind mithin nicht zur Antragstellung berechtigt.

  • Fristen

    Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.

  • Online Verfahren

  • Kosten

    keine
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links