Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

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  • Kurzbeschreibung

    Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen ist. In Bayern ist das das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

  • Beschreibung

    Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

    • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
    • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

    an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

  • Online Verfahren

  • Kosten

    • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
    • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
      • ein Semester (extern): 25,00 EUR
      • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
      • drei Semester (extern): 50,00 EUR
      • vier Semester (extern): 60,00 EUR
      • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
      • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
      • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
      • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
    • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
      • eine Prüfung: 20,00 EUR
      • zwei Prüfungen: 30,00 EUR
  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links