Handwerkskarte; Erhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

    • Beschreibung

      Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

      In die Handwerkskarte sind getragen:

      • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
      • der Betriebssitz,
      • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
      • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
      • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

      Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

    • Voraussetzungen

      Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

      Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

    • Fristen

      keine

    • Online Verfahren

      Spezielle Hinweise für - Stadt Friedberg
    • Kosten

      Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
    • Rechtsgrundlagen