Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

  • Beschreibung

    Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

    Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

    • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
    • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

    Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

    1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

    • Schweiz
    • Österreich
    • Deutschland

    2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:

    • als Anerkennung für Segeln:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
      • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
      • Sportküstenschifferschein
    • als Anerkennung für Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
      • Sportbootführerschein See
      • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
    • als Anerkennung für Segeln und Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • je nach Kategorie des Scheins:
      • Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
      • Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
  • Fristen

    rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

  • Online Verfahren

  • Kosten

    Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.

    Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links