Handwerkerleistungen; Beantragung der Durchführung eines Vermittlungsverfahren
Kurzbeschreibung
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.Beschreibung
Die Handwerkskammern haben Vermittlungsstellen eingerichtet und bieten Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern ein schnelles, formloses und kostenfreies Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens ist, dass der betroffene Handwerksbetrieb Mitglied der Handwerkskammer ist und ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber besteht.Online Verfahren
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